Wärmewende 2026: Wirtschaftlichkeit durch Systemkonzepte

Digitale Infrastruktur seit 2025: Voraussetzung für wirtschaftlichen Betrieb
Dynamische Stromtarife
Bereits seit dem 01.01.2025 sind alle Stromlieferanten verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Diese bilden die Börsenpreise zeitvariabel ab und ermöglichen es, Strom bevorzugt dann zu beziehen, wenn er durch hohe Einspeisung aus Wind- und Solarenergie günstig verfügbar ist.
Smart Meter (iMSys)
Damit diese Tarife praktisch nutzbar werden, ist der Einsatz intelligenter Messsysteme erforderlich. Seit 2025 beginnt der verpflichtende Rollout insbesondere für Haushalte und Gebäude mit sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, darunter:
- Wärmepumpen
- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Smart Meter erfassen Verbräuche zeitlich hochaufgelöst und bilden die technische Grundlage für:
- dynamische Tarife,
- netzdienliche Steuerung und
- reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG.
Wichtig ist dabei: Ein Smart Meter allein senkt noch keine Energiekosten. Er macht Flexibilität lediglich sichtbar und nutzbar – die tatsächliche Wirtschaftlichkeit entsteht erst durch geeignete Systemkonzepte.

2. Speicher als Schlüssel zur Flexibilität im Bestand
Die zentrale Herausforderung im elektrifizierten Wärmesystem ist die zeitliche Entkopplung von Stromerzeugung, Strompreis und Wärmebedarf. Genau hier kommt der Speicher ins Spiel.
Thermische Speicher
Puffer- oder Warmwasserspeicher ermöglichen es, Wärmepumpen gezielt in Phasen niedriger Strompreise oder hoher Netzverfügbarkeit zu betreiben und die erzeugte Wärme zeitversetzt zu nutzen. Im Bestand sind sie häufig der entscheidende Hebel, um:
- Strompreisspitzen zu vermeiden,
- die Laufzeiten der Wärmepumpe zu optimieren und
- Netzentgeltvorteile tatsächlich auszuschöpfen.
Netzentgelte und § 14a EnWG
Wer seine Wärmepumpe oder andere steuerbare Verbraucher entsprechend auslegt, kann von reduzierten Netzentgelten profitieren. Seit 2025 besteht zudem die Möglichkeit zeitvariabler Netzentgelte, deren konkrete Ausgestaltung jedoch vom jeweiligen Netzbetreiber abhängt. Auch hier gilt: Der wirtschaftliche Effekt entsteht nicht automatisch, sondern erst durch die Kombination aus Messsystem, Steuerung und Speicher.

3. Ein gutes System braucht MSR
Die Regulatorik rund um die Wärmewende im Bestand ist komplex, und ändert sich häufig:
(Neu 02/2026: Die für 2026 geplante Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird grundlegend geändert: Die starre Pflicht, neue Heizungen ab Mitte 2026 (bzw. 2028 in kleinen Kommunen) zu 65% mit Erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt weg. Stattdessen erlaubt das neue «Gebäudemodernisierungsgesetz» ab 2026 wieder den Einbau konventioneller Gas- und Ölheizungen, während ab 2029 eine „Bio-Treppe“ für grüne Brennstoffe eingeführt wird.)
Für Eigentümer, Kommunen und Bestandshalter bedeutet das, dass kurzfristige Einzelentscheidungen – etwa der reine Austausch eines Wärmeerzeugers – langfristig zu wirtschaftlichen und betrieblichen Nachteilen führen können.
Erst die integrierte Betrachtung aus Wärmeerzeugung, Messsystem, Steuerung und Speicher ermöglicht einen robusten und zukunftsfähigen Betrieb. Eine zunehmend zentrale Rolle spielt dabei die Mess‑, Steuer‑ und Regelungstechnik (MSR). Sie bildet die operative Ebene, auf der regulatorische Anforderungen, dynamische Tarife, Netzentgelte und Speicherstrategien tatsächlich wirksam werden.
Ohne eine durchdachte MSR‑Konzeption bleiben Smart Meter, Speicher und flexible Tarife weitgehend wirkungslos. Gerade im Bestand entscheidet die Qualität der MSR darüber, ob ein System lediglich regelkonform oder auch effizient, stabil und wirtschaftlich betrieben werden kann.
Damit wird deutlich: Die eigentliche Herausforderung der Wärmewende liegt weniger in der einzelnen Technikkomponente als in der richtigen Planung, systemischen Auslegung und der Umsetzung (MSR) im Betrieb. Immer häufiger kommen dabei Kombinationen aus lokalen Regelungen, die den eigentlichen Betrieb der Anlagen organisieren, und webbasierten Dienstleistungen zum Tragen. Informationen, die in den lokalen Anlagen meist nicht zur Verfügung stehen (Wetter- und Verbrauchsprognosen, Strombörsenpreise), können so über eine Art Fahrplansystem eingespielt und über die lokale Technik gewinnbringend umgesetzt werden.
Hier können Sie unser Audio-Briefing zum Thema anhören:
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wärmewende 2026
Wann greift die 65%-EE-Pflicht des GEG für Bestandsgebäude?
Bisherige Regelung ist hinfällig - 65%Regel faktisch abgeschafft. Bisher galt:: In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht beim Heizungstausch spätestens ab dem 30. Juni 2026, sofern die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Für kleinere Kommunen greift die Regelung spätestens ab dem 30. Juni 2028. Übergangs- und Ausnahmeregelungen bleiben im Einzelfall relevant.
Besteht eine Smart-Meter-Pflicht für Wärmepumpen?
Ja. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz müssen Gebäude mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – darunter Wärmepumpen mit einer elektrischen Anschlussleistung ab 4,2 kW – mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Dies ist zudem Voraussetzung für reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG.
Wie lassen sich dynamische Stromtarife sinnvoll für Wärmepumpen nutzen?
Dynamische Tarife entfalten ihren Nutzen vor allem in Kombination mit einem Smart Meter, einer geeigneten Regelungsstrategie (z. B. SG-Ready) und ausreichend dimensionierten thermischen Speichern. So kann die Wärmeerzeugung gezielt in günstige Preisphasen verlagert und teure Lastspitzen vermieden werden.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – insbesondere § 71 (Anforderungen an Heizungsanlagen). Amtlicher Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
- Wärmeplanungsgesetz (WPG) – Fristen zur kommunalen Wärmeplanung (§§ 4 ff., 31 WPG). Amtlicher Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – § 41a (Dynamische Stromtarife). Amtlicher Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41a.html
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) – § 14a (Steuerbare Verbrauchseinrichtungen / Netzentgelte). Amtlicher Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – Rollout intelligenter Messsysteme (§§ 29–31 MsbG). Amtlicher Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/
- Bundesnetzagentur (BNetzA) – Orientierungspunkte zur Dynamisierung von Netzentgelten („AgNes“). Beschlusskammern/Orientierungspapier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/GBK_Termine/Downloads/2026/01_2026/14.01./AgNes_Orientierungspunkte_Dynamisierung.pdf

