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Städte mit über 100.000 Einwohner müssen bis 2026 einen kommunalen Wärmeplan entwickeln, alle anderen Kommunen haben bis 2028 Zeit – das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Mit dem kommunalen Wärmeplan erhalten Kommunen einen Fahrplan, um bis zum Jahr 2040 eine CO2-neutrale Wärmeversorgung ihres Gebietes zu erhalten. 
Diese Aufgabe müssen und können Kommunen oft nicht allein leisten. Um eine fundierte und zügige Planung zu erhalten, können sie die Hilfe von Energieplanern wie der goodmen energy GmbH in Anspruch nehmen.

Ziele:

Der kommunale Wärmeplan bildet den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung ab und zeigt verschiedenste Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und KWK auf. Über einen Zwischenstand für das Jahr 2030 ist daraus das klimaneutrale Zielszenario 2040 zu entwickeln.

Vorgehensweise:

Im Wesentlichen gliedert sich die Wärmeplanung in fünf Hauptphasen:

1. Bestandsanalyse
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude. Erstellung einer Energie und Treibhausgasbilanz nach Energieträgern und Sektoren.

2. Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale zur Energieein­sparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Ge­werbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale aus erneuerbaren Energien und Abwärme.

3. Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios 2040
Entwicklung eines Szenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Dazu wird die Ausnutzung der in Phase 2 ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in einer Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030 und 2040 dargestellt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Be­schreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärme­netze und Einzelversorgung erfolgen.

4. Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs
Formulierung eines Transformationspfads zum Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen spezifisch auf unterschiedliche Eignungsgebiete und Quartiere eingehen. Insbesondere sollen der Pfad und der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt werden. Prioritäre Maßnahmen zur Umsetzung in den nächsten fünf bis sieben Jahren gilt es dabei möglichst detailliert zu beschreiben. Für mittel- und langfristige Maßnahmen sind ausführliche Skizzen ausreichend. Die Summe der beschriebenen Maßnahmen soll zu den erforderlichen Treibhausgasminderungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung führen.

5. Zusammenstellung von Kennzahlen zu den Ergebnissen der Wärmeplanung, beispielsweise zu  

  • Energie- und Treibhausgasbilanzierung,
  • Ausweisung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelheizungen,
  • Maßnahmenbeschreibung in der kommunalen Wärmewendestrategie,
  • Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz im Zuge der Potenzialanalyse sowie
  • Berechnung des zukünftigen Wärmebedarfs von Gebäuden

 

Wir raten dazu, das gesamte Planwerk im Zuge der Wärmeplanung als digitalenZwilling der Kommune anzulegen. Dies ermöglicht eine Integration in die weitere Stadt- und Infrastrukturplanung der Fachabteilungen, Energieversorger und aller Planungsbetroffenen.

Die Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung sind umfassend, können aber im Expertenverbund und durch Kooperationen zuverlässig gelöst werden.