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KfW friert BEG-Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude ein ‒ (k)ein Grund zur Panik?

Die Bundesregierung hat am 24. Januar den sofortigen Stopp des kompletten KfW-Förderprogramms für klimafreundliches Bauen verkündet. Nicht nur, wie angekündigt, für den Typ Energieeffizienzhaus 55, sondern auch für die effizienteren Neubauten vom Typ Effizienzhaus 40 und die Sanierung von Bestandsgebäuden können derzeit keine neuen Förderanträge gestellt werden. 

Update 22.02.2022: Ab heute ist eine Antragstellung auf Sanierungsförderung nach bisherigem Muster wieder möglich. Der Haushaltsausschuss hat dafür frische Mittel in Höhe von 9,5 Milliarden Euro bewilligt. 

Gereizte Energieberater und verunsicherte Kunden

An diesem Tag ist viel Planungssicherheit und Vertrauen verloren gegangen – nicht nur in die Bundesregierung, sondern auch in uns Energieberater und -planer: Schließlich empfehlen wir unseren Kunden, in die Umwelt und die Zukunft des Planeten zu investieren und einen hohen energetischen Standard zu wählen ‒ trotz höherer Anfangskosten. Viele Projekte, die sich bereits in der fortgeschrittenen Vorplanung befinden, werden nun nicht realisiert, aufgeschoben oder müssen von heute auf morgen ohne die eingeplanten Förderungen auskommen – so machte es zumindest den Eindruck.

Denn noch ist nicht klar, wie es mit den KfW-Förderprogrammen weiter geht. Zwar soll das Programm für die Sanierung von Bestandsgebäuden weiterlaufen. „Zügig“, wie das Wirtschaftsministerium sagt. Nächstes Jahr (2023!) soll dann ein überholtes Förderprogramm starten, ein „klimapolitisch ambitioniertes“ Programm, wie es aus dem Ministerium heißt.  Doch wie das genau aussieht und was es wirklich beinhaltet, ist noch nicht völlig klar. Derzeit steht nur fest, dass die Förderhöhe von KfW 40-Neubauten neu geregelt, wohingegen KfW 55 als state-of-the-art nicht mehr gefördert wird.

Einzelmaßnahmen sind weiterhin BAFA-föderfähig

Bis die Ampel-Koalition eine neue Regelung gefunden hat, stehen Bauherren aber trotzdem nicht komplett ohne Förderung da: Denn Einzelmaßnahmen, beispielsweise eine Wärmedämmung der Gebäudehülle oder der Austausch einer Ölheizung, sind nach wie vor durch die BAFA förderfähig.

Energie-Einsparpotenzial von Altbauten ist enorm

Grundsätzlich stehen wir von goodmen energy der Novellierung der Fördermaßnahmen durchaus positiv gegenüber. Denn wir sind ebenfalls der Meinung, dass die KfW 55 Förderung im Neubau nicht mehr zeitgerecht und überzogen war. Allerdings sind wir der Meinung, dass die Förderung von Sanierungsmaßnahmen schnellstmöglich nicht nur wieder aufgenommen werden, sondern sogar noch verstärkt werden muss. Hier besteht enormes Potenzial, Energie- und CO2-Einsparungen vorzunehmen.

Aber auch die Förderung von Neubauten ist für uns ein spannendes Thema, vor allem, wenn sie Sozialpolitik mit Umweltschutz verbindet. Es stellt sich die Frage: Muss sozialverträgliches Wohnen umweltschützende Maßnahmen vernachlässigen? Oder andersherum: Müssen innovative Konzepte für energetisch Sanierungen oder Neubauten direkt zu hohen Mieten führen?

Energetische Maßnahmen brauchen Förderung

Fest steht: Viele Menschen, die sich ein teures Bestandsgebäude gekauft oder ein altes Haus geerbt haben und dieses energetisch Sanieren wollen, aber auch Investoren, die bei Neubauprojekten und Quartiersentwicklungen auf eine hohe Energieeffizienz und Klimaverträglichkeit schauen (müssen), rechne(te)n mit der KfW-Förderung.

Denn Bauen und Sanieren ist teuer und viele ressourcenschonende Maßnahmen wären ohne die staatliche Förderung für viele schlicht nicht möglich. Hier ein Zitat aus einem sehr interessanten SZ-Bezahlartikel von Jan Schmidbauer zu diesem Thema (in dem auch beschrieben wird, wie es Energieberatern derzeit geht):

„Wer ein altes Haus auf einen modernen Stand bringen will, muss riesige Summen investieren, da geht es schnell um sechsstellige Beträge. Dafür ist das Einsparpotenzial bei älteren Häusern auch besonders groß. Wer einen Bau aus den Sechzigerjahren auf den heutigen Standard bringt, braucht oft nur noch ein Drittel oder ein Viertel der bisherigen Energie, um es zu heizen. Klar, die richtig effizienten Neubauten verbrauchen noch mal weniger. Aber der Sprung vom unsanierten Altbau ist viel größer.“ (Den Bezahlartikel können Sie hier kaufen: https://bit.ly/3364Rdz).

Klimaschutzplan 2050 empfiehlt Förderprogramme

Dass die Erreichung der Klimaschutzziele ohne staatliche Förderung gerade für private Sanierungen kaum zu stemmen ist, hat das Kabinett in seinem Klimaschutzplan 2050 erkannt und festgeschrieben. Denn laut Bundesregierung lassen sich ungefähr 28 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland auf den Gebäudesektor zurückführen (https://bit.ly/3ry4Icm).

Im Klimaschutzplan heißt es auf S. 42 ff. (hier S. 46):

„Das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 setzt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten einen klugen und ausgewogenen Instrumentenmix aus Forschung und Innovation, Informieren und Beraten, Fördern und Fordern voraus, der die Markteinführung zukunftsfähiger Gebäude vorantreibt und dabei Bestandsgebäude und Neubauten gleichermaßen adressiert. Mit ordnungsrechtlichen Vorgaben, Förderprogrammen wie dem CO2 -Gebäudesanierungsprogramm und dem Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien und vielen weiteren, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Gebäude besteht hierfür bereits eine gute Basis. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und die Bezahlbarkeit des Bauens- und Wohnens sind zu berücksichtigen. Um zu verhindern, dass die durch Klimaauflagen im Gebäudebereich entstehenden Kosten von einer Sanierung abhalten, sollten staatliche Anreize weiter verfolgt werden.“(https://bit.ly/3Gwzd6R)

Energieeffizienz-Maßnahmen werden auch künftig unterstützt ‒ da sind wir sicher

Wir sind überzeugt davon, dass die Ampel-Koalition alles daran setzen wird, dieses Ziel auch zu realisieren ‒ schon deshalb, weil sie sich daran messen lassen müssen wird. Diesen Glauben gilt es aber nun für uns als Planungsbüro für energieeffizientes Bauen an die Häuslebauer, Bauunternehmer, Energieunternehmen und Stadtplaner weiterzugeben.

Den finanziellen Schaden und die vielen Stunden investierte Arbeit an Projekten, die nun vorerst gescheitert sind, kann uns keiner ersetzen. Doch für eine zeitnahe, überarbeitete, sinnvolle neue Fördergesetzgebung nehmen wir das billigend in Kauf ‒ in der Hoffnung, bald wieder Planungssicherheit zu haben und an unsere Kunden weitergeben zu können.