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Fit für ETS II: Was Energieversorger jetzt wissen müssen

NEUNEUNEU (5.11.25): Start des Emissionshandels für die Bereiche Verkehr und Gebäude erst 2028!
Dann startet das neue EU ETS II – und damit ein verbindlicher CO₂-Preis für Gebäude und Verkehr.
Obwohl der Handel erst beginnt, läuft die Berichtsphase bereits: Betroffene sollten jetzt Emissionsdaten erfassen, interne Prozesse aufsetzen und CO₂-Kostenszenarien prüfen. Wir erklären, wie ETS II funktioniert und welche Schritte Unternehmen schon heute gehen sollten, um hohe Zertifikatskosten zu vermeiden.

Was ist ETS II?

EU-ETS II ist das zweite Emissionshandelssystem (Emission Trading System) der Europäischen Union. Es wird eingeführt, um CO₂-Emissionen im Bereich Gebäude und Straßenverkehr zu verringern – also zum Beispiel beim Heizen mit Gas oder Öl und beim Autofahren mit Benzin oder Diesel. Bisher ist dies in Deutschland zu einem Großteil im nationalen Emissionshandel (BEHG) geregelt – durch den CO2-Preis (derzeit 55€/Tonne). Das BEHG wird dann 2028 durch das europäische System ersetzt.
Das Ziel:
Wer klimaschädliche Energiequellen nutzt, soll dafür zahlen – und dadurch motiviert werden, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Deshalb sind Betroffene gut beraten, sich frühzeitig mit dem ETS II auseinanderzusetzen.

Wer ist betroffen – mit Blick auf Gebäude?

Nicht die Hausbesitzer direkt, sondern die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen stehen im Zentrum des neuen Systems. Dazu zählen insbesondere:

  • Energieversorger und Stadtwerke, die Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas liefern
  • Betreiber von Nah- oder Fernwärmenetzen, sofern sie fossile Brennstoffe einsetzen
  • Wohnungswirtschaft oder Contractoren, die in größeren Liegenschaften zentral heizen
  • Gewerbe- und Industriebetriebe, die eigene Brennstoffbeschaffung betreiben

Auch Endkunden sind betroffen: Nicht durch den Kauf von Emissionszertifikaten, sondern durch die Preisweitergabe.

Wie funktioniert das System?

Einfach erklärt, denn Finanzhandel ist nicht unser Kerngebiet, ist das ETS II ein „Cap-and-Trade“-System – also ein Handelssystem mit Obergrenze:

  1. Die EU legt eine Gesamtmenge an CO₂-Zertifikaten fest
    • Ein Zertifikat = eine Tonne CO₂
    • Die Obergrenze, wie viel CO₂ insgesamt noch ausgestoßen werden darf, bezeichnet man als „Cap“, also Deckel
    • Wer emittiert, braucht entsprechende Zertifikate – gleichzeitig sind nur so viele Zertifikate im Handel, wie der Cap erlaubt
    • Diese Menge an erlaubten Zertifikaten sinkt jedes Jahr, damit der Ausstoß weniger wird
  2. Zertifikate müssen ersteigert werden
    • Unternehmen, die Heizstoffe oder Kraftstoffe verkaufen (z. B. Mineralölkonzerne oder Energieversorger), müssen für jede Tonne CO₂, die bei der Nutzung ihrer Produkte entsteht, ein Zertifikat kaufen
  3. Kosten werden weitergegeben
    • Dadurch wird fossile Energie teurer – und klimafreundliches Verhalten günstiger
    • Die Unternehmen geben die Kosten für die CO₂-Zertifikate meist über den Preis weiter – z. B. an Autofahrer oder Mieterinnen und Mieter, je nach Heizsystem

Knappheit vorprogrammiert: So entsteht im ETS II ein hoher CO₂-Preis

In der Vergangenheit lagen die CO₂-Emissionen in den entsprechenden Sektoren deutlich über dem, was künftig durch Emissionszertifikate erlaubt sein wird. Das heißt: Der Cap ist schon zu Beginn knapper bemessen als der bisherige Ausstoß und sinkt Jahr für Jahr – und zwar viel schneller, als die Emissionen in der Vergangenheit tatsächlich gesunken sind. Die Folge: Im neuen ETS II wird es voraussichtlich bereits zu Beginn zu einem spürbaren Mangel an Zertifikaten kommen – und damit zu vergleichsweise hohen CO₂-Preisen für fossile Brennstoffe wie Gas, Heizöl oder Diesel.

Wann startet ETS II?

  • Seit 2024–2026: Berichtsphase
    Betroffene Unternehmen müssen ihre Brennstoffmengen und daraus resultierenden Emissionen erfassen und melden, ohne bereits Zertifikate zu kaufen. Diese Phase dient der Vorbereitung und Transparenz.
  • ab 2027: Einführungsphase 
    Für jede emittierte Tonne CO₂ beim Verbrennen fossiler Brennstoffe müssen zertifizierte Emissionsrechte gekauft und abgegeben werden.
  • Diese Rechte werden versteigert, der Preis entsteht im Handel. Die EU kann über eine Marktstabilitätsreserve (in Form von einer begrenzten Menge zusätzlicher Zertifikate bei zu hohen Preisen) allzu hohe Preisausschläge abfedern.
  • Wenn die Energiepreise schon vorher extrem steigen, kann der Start auf 2028 verschoben werden - das wurde nun am 5.11.205 von den EU-Umweltministern beschlossen.

Was passiert, wenn ein Unternehmen zu wenig Zertifikate erworben hat?

Unternehmen, die mehr CO₂ ausstoßen als durch ihre Zertifikate gedeckt ist, müssen pro fehlender Tonne eine Strafzahlung leisten – voraussichtlich 100 € je Tonne. Zusätzlich müssen sie die fehlenden Zertifikate im Folgejahr nachkaufen. Ein Produktions- oder Vertriebsstopp droht nicht – aber die finanziellen Folgen sind spürbar. So soll der Druck auf Unternehmen zunehmen, ihre Emissionen frühzeitig zu senken oder sich rechtzeitig mit Zertifikaten abzusichern.

Und was passiert mit dem Geld?

Die Einnahmen aus dem ETS II landen im „Klimasozialfonds“ der EU. Deutschland wird daraus in den kommenden Jahren Fördermittel in Höhe von 5,3 Milliarden Euro erhalten. Mit dem Geld sollen Benachteiligungen der Verbraucher abgefedert werden, wenn die Unternehmen die Preise für die Zertifikate „nach unten durchgeben“.
Die Mitgliedstaaten können mit dem Geld z. B.:

  • Klimageld auszahlen
  • Energieberatung finanzieren
  • Wärmedämmung oder den Umstieg auf Wärmepumpen fördern
  • Öffentlichen Nahverkehr ausbauen

Bis zum 30. Juni 2025 hätte Deutschland (wie alle EU-Staaten) dafür allerdings seine nationalen Klima-Sozialpläne bei der EU-Kommission einreichen sollen. Die Bundesregierung hat die Frist allerdings verstreichen lassen, ohne seine Pläne bis dahin bei der EU-Kommission einzureichen. Man brauche mehr Zeit, „um sich mit Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzverbänden abzustimmen“, heißt es vom Umweltministerium. Ziel sei „es, den Plan noch in diesem Jahr vorzulegen.“  Klar ist: ein pauschales Klimageld, wie von der Vorgänger-Regierung geplant, wird es nicht geben

Was ist jetzt zu tun?

Betroffene Energieversorger und größere Immobilien-Bestandshalter sollten bereits jetzt ihre Emissionsdaten erfassen und entsprechende Berichtspflichten planen. Zudem sollten sie für eine realistisches Szenario unbedingt

  1. Kostenfolgen kalkulieren:
    Wie wirken sich unterschiedliche CO₂-Preisszenarien auf die Betriebskosten und Endkundenpreise aus? Welche Investitionen in Effizienz oder erneuerbare Energien lohnen sich wirtschaftlich?
  2. Dekarbonisierungsstrategie erarbeiten:
    Jetzt ist der Zeitpunkt, um fossile Abhängigkeiten systematisch zu hinterfragen – und wo immer möglich auf Erneuerbare Energien umzustellen. Maßnahmen, mit denen Sie uns gerne beauftragen können, sind etwa:
    • Umstellung auf Wärmepumpen oder Solarthermie
    • Nutzung von erneuerbaren Quellen wie Abwärme oder Biogas
    • Erstellung von Sanierungsfahrplänen für ineffiziente Gebäude
    • Transformation von Fernwärmenetzen mit erneuerbaren Quellen

Fazit

ETS II ist kein fernes Zukunftsthema – sondern ein konkreter Handlungsauftrag für Unternehmen im Gebäudesektor. goodmen energy unterstützt Unternehmen und Kommunen dabei, ihre Wärmeversorgung frühzeitig klimafreundlich umzustellen – technisch fundiert, strategisch durchdacht und wirtschaftlich tragfähig.
Durch individuelle Transformationspfade, Sanierungsmaßnahmen und erneuerbare Wärmelösungen helfen wir, zukünftige CO₂-Kosten zu vermeiden und Investitionen langfristig zu sichern.