Zum Hauptinhalt springen

Was bedeutet eigentlich der Begriff „Serielle Sanierung“?

Im Zusammenhang mit der Sanierung von älteren Gebäuden stolpert man immer häufiger über den Begriff „Serielle Sanierung“. Doch was ist damit eigentlich gemeint? Und warum ist es so wichtig, diesen Begriff zu kennen?
Wir geben eine Definition und geben einen Überblick über die Voraussetzungen einer Förderung nach BEG WG.

Definition „Serielle Sanierung“

Unter Serieller Sanierung versteht man die Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen zur energetischen Sanierung eines Gebäudes. Diese Elemente, meist in Holzständerbauweise gefertigt, werden in einem Werk hergestellt und auf der Baustelle lediglich verbunden und montiert. Dadurch findet die Hauptarbeit nicht mehr auf der Baustelle selbst statt, sondern als standardisierter Prozess in einer Werkhalle. 
Um die Elemente präzise fertigen zu können, muss zuvor ein digitales 3D-Aufmaß, zum Beispiel mittels Laserscanner und Punktewolke, erfolgen. So werden Unregelmäßigkeiten in der Fassade und im Dach registriert und bei der Vorfertigung berücksichtigt. Das Ergebnis liefert perfekt passende Sanierungselemente. 
Der ganze Prozess, vom Aufmaß über die Fertigung im Werk, das Einbringen von Dämmung und schließlich die Montage vor Ort bildet einen standardisierten Prozess – die „Serielle Sanierung“.
Das Wort „seriell“ meint dabei nicht zwingend, dass es sich um möglichst viele gleiche Teile handelt. Eine Serielle Sanierung kann auch für ein Einfamilienhaus und für Häuser mit lauter unterschiedlichen Fassadenteilen infrage kommen.

Was bedeutet "Energiesprong"?

Energiesprong ist ein in den Niederlanden entwickeltes innovatives Konzept zur seriellen Sanierung, das die oben genannten Punkte umfasst. Die sanierten Gebäude erzeugen im Jahresdurchschnitt so viel regenerative Energie, wie die Bewohnerinnen und Bewohner für Heizung, Warmwasser und Strom benötigen. Energetische Gebäudesanierung werden dadurch schneller und bezahlbarer. Zudem entsteht ein neuer Wirtschaftszweig für vorgefertigte Sanierungslösungen. Durch diese Baukastenlösungen wird zudem Tempo beim Klimaschutz gemacht. Serielles Sanieren nach dem Energiesprong-Prinzip soll dabei helfen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Serielle Sanierung auch förderfähig.

Förderbonus nach BEG WG für serielles Sanieren

Bauherren können eine spezielle, zusätzliche Förderung über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude für eine Serielle Sanierung (SerSan) erhalten. Der SerSan-Bonus beträgt bis zu 15 % der förderfähigen Kosten. Dieser gilt für alle Maßnahmen, die zur Erreichung des Effizienzhauses unternommen werden (nicht nur für die seriell vorgefertigten Teile). 
Wird der Bonus für die Serielle Sanierung mit einem Bonus für die Sanierung eines Worst Performing Buildings (Energieeffizienzklasse H in Energieausweis – über 250 kWh/m²) kombiniert, beschränkt sich der Höchstsatz der Summe aus Bonus für SerSan und WPB auf maximal 20 %.

Voraussetzungen für eine förderfähige Serielle Sanierung:

  • Die Elemente müssen werksseitig vorgefertigt werden und über eine Tragkonstruktion für die Wärmedämmung verfügen.
  • Die Fensterelemente müssen bereits Teil dieser Fassadenelemente sein. Mindestens die Fensterrahmen haben fest montiert zu sein.
  • Die Dämmung kann, aber muss nicht werksseitig angebracht werden. Lose Dämmung darf auch vor Ort eingeblasen werden.
  • Fassadenelemente dürfen sich in der Konstruktionsart und im Wärmeschutzstandart unterscheiden. Es ist nicht erforderlich, dass die gesamte Fläche einheitlich ausgeführt wird.
  • Fassadenelemente müssen mindestens raumhoch sein. Die Breite ist nicht vorgeschrieben.
  • Bei der Montage vor Ort gilt es, die vorgefertigten Elemente unverändert anzubringen.
  • Nach außen benötigen die vorgefertigten Fassadenelemente eine Witterungsebene. Das kann beispielweise eine Holzverschalung oder eine Verkleidung sein. Soll die Fassade verputzt werden, kann dies im Werk oder vor Ort geschehen.
  • Das Dach muss nicht vorgefertigt werden.
  • Statt Fassadenelementen können auch ganze Raumzellen vorgefertigt werden (Containerbauart)
  • Förderfähig sind nur Gebäude, die nach Sanierung mindestens das Effizienzhaus 55 erreichen.
  • Mindestens 80% der Fassade müssen, wie in den Punkten davor beschrieben, seriell saniert werden. Die anderen (bis zu) 20 % der Fassadenflächen dürfen konventionell vor Ort bearbeitet werden, was besonders im Sockel- oder Dachbereich oft unvermeidbar ist. Hier können Handwerker auf der Baustelle Arbeiten ausführen.
  • Dachgauben werden nicht zur Fassadenfläche gezählt.

Darf gleichzeitig mit der Seriellen Sanierung ein Dachausbau oder ein Anbau stattfinden?

Grundsätzlich können diese Sanierungs- und Neubaumaßnahmen gemeinsam ausgeführt werden. Allerdings werden die neu hinzukommenden Fassadenflächen der bestehenden Fassadenfläche hinzugerechnet, so dass dann für ALLE Fassadenflächen gilt: mindestens 80 % der Summe aus zu sanierenden Bestands- und den neu hinzukommenden Fassadenflächen müssen mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen ausgestattet werden. Und: die Gesamtfassade nach Durchführung der Maßnahme muss überwiegend aus ursprünglich vorhandenen Bestandsflächen bestehen.

Vorteile der Seriellen Sanierung:

  • Zeitersparnis bei Montage vor Ort – weniger Belästigung der Mieter, weniger Mietkürzungen
  • Sanierung im bewohnten Zustand möglich
  • Einsparung von Handwerkern der verschiedenen Gewerke vor Ort
  • Oft kein Baugerüst nötig
  • Bauliche Mängel reduzieren
  • Hohe Förderung
  • Geringere Handwerkerkosten
  • Vielfältige, moderne Designs der Sanierungselemente möglich